Vertragsbedingungen Gastro(s)pass® Winter 2021/2022

1. Vorangehend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Chur Tourismus («CT»). Die folgenden ergänzenden Vertragsbedingungen regeln das vertragliche Verhältnis zwischen Kunde und CT für das Angebot «Gastro(s)pass®».

2. Der Gastro(s)pass® ist von Dezember 2021 bis April 2022 für CHF 99.– erhältlich bei Chur Tourismus (CT), den teilnehmenden Gastgebern gemäss Deklaration im Flyer «Gastro(s)pass® 2022» und über www.gastrospass.com.

3. Ein Gastro(s)pass® beinhaltet 3 Gastro(s)pass®-Tickets und darf nur als Ganzes erworben werden. Der Inhaber eines Gastro(s)pass®-Tickets erhält gegen Abgabe dessen oder Vorweisen dessen mittels eTicket zwischen 01.01. und 30.04.2022 folgende Dienstleistung: ein 3-Gang Menü bei einem der teilnehmenden Gastgeber gemäss Deklaration im Flyer «Gastro(s)pass® 2022» und auf www.gastrospass.com sowie 3 dl Passugger/Allegra und einen Kaffee/Tee.

4. Die Einlösung der Gastro(s)pass®-Tickets beschränkt sich auf die Aktionsdauer von 01.01. bis 30.04.2022 jeweils am Abend von Sonntag bis Donnerstag. Danach verfallen die Gastro(s)pass®-Tickets und werden von den Gastgebern nicht mehr akzeptiert.

5. Gastro(s)pass®-Tickets sind unpersönlich, übertragbar und können einzeln oder zusammen eingelöst werden. Es ist eine Tischreservation beim Gastgeber erforderlich.

6. Erworbene Gastro(s)pässe® werden nicht ausbezahlt und können weder umgetauscht noch rückerstattet werden.
7. Chur Tourismus haftet nicht für verlorene Gastro(s)pass®-Tickets.

8. Jedes Gastro(s)pass®-Ticket enthält einen einmalig scanbaren QR-Code. Einmal gescannt gilt das Ticket als entwertet und kann nicht ein weiteres Mal eingelöst werden. Bereits eingelöste Tickets werden von den Gastgebern nicht akzeptiert. Jeglicher Missbrauch mit dem Gastro(s)pass® ist untersagt. Das Kopieren, Verändern oder Nachahmen des Gastro(s)pass® ist untersagt und wird strafrechtlich verfolgt.

9. Bei Verwendung des Gastro(s)pass® kommt eine Vertragsbeziehung ausschliesslich zwischen dem Verwender des Gastro(s)pass® und dem teilnehmenden Gastgeber zustande. Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis können die Vertragsparteien jeweils nur gegeneinander geltend machen, eine Haftung von Chur Tourismus ist – sowie zulässig – vollständig ausgeschlossen.

10. Die teilnehmenden Gastgeber haben gegenüber CT, die bezüglich des Gastro(s)pass® vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen. Hierbei handelt es sich um einen Vertrag zugunsten Dritter. Soweit ein teilnehmender Gastgeber im Einzelfall die Verwendung des Gastro(s)pass® in ungerechtfertigter Weise verwehrt, kann der Inhaber des Gastro(s)pass® direkte Ansprüche gegen den teilnehmenden Gastgeber geltend machen. Schadensersatzansprüche gegen CT sind ausdrücklich ausgeschlossen. Als Gerichtsstand wird Chur festgelegt.

Chur, 16.09.21/ LL